!!! Aktuell zur neuen Corona-Schutzverordnung, gültig ab dem 16.12.2020 !!!
Handwerker und gewerbliche Kunden dürfen weiterhin wie gewohnt bei uns einkaufen.
Privatpersonen dürfen den Verkaufsraum und die Ausstellung nicht mehr betreten.
Jedoch sind Abholungen (für unsere Bestandskunden) und Lieferungen für Privatpersonen erlaubt.
Bitte bestellen Sie Ihre Waren telefonisch oder per Mail:
Telefon: 02381-9509010
E-Mail: info@proepsting.i-m.de
Nachdem Ihre Ware zusammengestellt wurde und Abholbereit ist, bekommen Sie von uns eine Abholbestätigung. Ohne diese kann keine Ware ausgegeben werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Bestellung vor Ort zurzeit nicht zulässig ist.
… auf der Seite von Baubedarf Pröpsting. Seit mehr als 100 Jahren stehen wir schon Privatkunden, Bauherren, Handwerkern und Bauunternehmern mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um die richtigen Baumaterialien geht. Zuverlässigkeit und Fachkompetenz gepaart mit einem umfangreichen Produktsortiment und fairen Preisen zeichnen uns aus.
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Der Immobilienpreisindex des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) stieg am Jahresende 2020 auf den neuen Höchststand von 172,8 Punkten (Basisjahr 2010 = 100 Punkte).
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Wie muss sich ein Neubau in eine bereits bestehende Wohngegend einfügen? Kann man ohne weiteres zwei getrennte Eigentumswohnungen zu einer vereinigen? All das sind Fragen, die Experten des Baurechts klären müssen.
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Eine mit Wasser vollgelaufene Baugrube, einsturzgefährdete Nachbarhäuser, evakuierte Anwohner, unterbrochene Versorgungsleitungen für Strom, Wasser, Gas und Wärme sowie wechselseitige Schuldzuweisungen von Behörden, Bauunternehmern, Eigentümern und Nachbarn
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Aus der LBS-Wohneigentumsstudie – Wohneigentumsquote Teil 2: Wenn die Rahmenbedingungen für den Wohneigentumserwerb unverändert schwierig bleiben, schaffen bis 2030 kaum mehr Haushalte als heute den Sprung in die eigenen vier Wände.
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Frühlingszeit ist Planungszeit. Das gilt auch für Häuslebauer. Wer noch in diesem Jahr ins eigene Heim ziehen will, muss sich beeilen. Mit dem Schlüsselfertiganbieter zu bauen erscheint da vielen privaten Bauherren eine verlockende, weil schnelle Variante.
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„Hauseigentümer, wie übrigens auch Mitglieder von Eigentümergemeinschaften, sollten mindestens einmal im Jahr ihr Dach überprüfen lassen und zusätzlich nach jedem Sturm, Hagel oder schweren Gewitter“, empfiehlt Dipl.-Ing. (FH) Marc Ellinger, Sachverständiger im Verband Privater Bauherren (VPB) und Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden.
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Betreiber von Energieerzeugungsanlagen sind verpflichtet, ihre Anlagen inklusive Batteriespeicher im Marktstammdatenregister bis spätestens 31.01.2021 zu registrieren.